Ein Pflichtenheft definiert die erwarteten Leistungen und dient als technische Referenz zwischen dem Unternehmen und dem Dienstleister. Es präzisiert die Aufgaben und deren Häufigkeit, um Missverständnisse zu vermeiden.
Der Wartungsvertrag unterliegt in der Schweiz keinem spezifischen Gesetz. Er fällt entweder unter das Auftragsrecht oder den Werkvertrag, je nach Art der erbrachten Leistungen.