Diagnostic obligatoire en rénovation: 75 % des bâtiments construits avant 1990 contiennent de l’amiante.; Le diagnostic est requis dès 1991 dans le canton de Vaud et à Genève.; Un rapport conforme à la norme ASCA est exigé pour obtenir un permis de construire.
Bild: Services Locaux

Renovation

Asbest und Schadstoffe bei Renovationen: Diagnosepflicht

In der Schweiz enthalten rund 75 % der vor 1990 erbauten Gebäude Asbest.

Warum eine Diagnose vor den Arbeiten unerlässlich ist

In der Schweiz enthalten rund 75 % der vor 1990 erbauten Gebäude Asbest.

Vor jeder Renovation, Umgestaltung oder Abbruch eines älteren Gebäudes ist die Schadstoffdiagnose durch das Bundesrecht (OTConst, OLED, OPair) sowie durch kantonale Vorschriften vorgeschrieben.

Diese Diagnose schützt die Gesundheit der Arbeitnehmenden und der Bewohnenden und vermeidet Bussgelder von bis zu 20'000 CHF.

Der Eigentümer, der Architekt und der Experte sind für die Durchführung verantwortlich.

Wichtige Fakten zu Asbest in der Schweiz

  • 75%Betroffene Gebäude
  • 1991Stichtag (Kanton Waadt)

Wann ist die Diagnose obligatorisch?

Der Jahresgrenzwert variiert je nach Kanton: 1991 im Kanton Waadt und in Genf, 1993 in Freiburg, 1994 im Neuenburgischen.

Für Arbeiten, die einer Baubewilligung unterliegen (Art. 103a LATC), muss die Diagnose dem Gesuch beigelegt werden. Für bewilligungsfreie Arbeiten (Art. 3 OTConst) bleibt sie obligatorisch, sobald Asbest vermutet wird.

Selbst bei Gebäuden, die zwischen 1991 und 1995 errichtet wurden, wird eine gezielte Kontrolle empfohlen, da es Übergangsfristen für Verbote gab (einige Produkte waren bis 1995 zugelassen).

Im Kanton Freiburg erstreckt sich die Pflicht auf Gebäude, die vor 1993 erbaut wurden.

Obligatorische Grenzwerte nach Kantonen

  • 1991Kanton Waadt
  • 1991Genf

Arbeiten mit oder ohne Bewilligung: Auswirkungen der Diagnose

Pro: Bewilligungspflichtige Arbeiten (Art. 103a LATC)
Diagnose obligatorisch, dem Gesuch beizulegen
Contra: Nicht bewilligungspflichtige Arbeiten (Art. 3 OTConst)
Immer obligatorisch, wenn Asbest vermutet wird

Welche Schadstoffe werden gesucht?

Die Diagnose beschränkt sich nicht auf Asbest: Sie umfasst Blei, PCB, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und HBCD (Hexabromcyclododecan).

Art. 16 OLED verlangt, diese kontaminierten Abfälle und ihre Entsorgungsart beim Bewilligungsgesuch zu deklarieren.

Asbest findet sich in Fliesenklebern, Putzen, Faserzementprodukten (Wellplatten, Leitungen) und in elektrischen Schalttafeln.

Nur eine Laboranalyse kann das Vorhandensein bestätigen; eine visuelle Identifikation ist unmöglich.

In der Diagnose gesuchte Schadstoffe

  1. AsbestVorhanden in Klebern, Putzen, Faserzement, Schalttafeln
  2. BleiIn alten Farben, Beschichtungen
  3. PCBIn Isolierungen, elektrischen Transformatoren
  4. PAKPolyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
  5. HBCDFlammschutzmittel in Isolierungen

Wer darf die Diagnose durchführen?

Der Diagnostiker muss vom Forum Asbest Schweiz (FACH) anerkannt sein und auf der kantonalen Liste stehen (Waadt, Freiburg, Genf).

Er muss über eine ASCA-Zertifizierung (Schweizerische Vereinigung der Asbestberater) und eine SUVA/CFST-Ausbildung verfügen.

Der Experte muss unabhängig vom Asbestsanierungsunternehmen sein.

Um einen Fachmann zu finden, konsultieren Sie die Liste der Diagnostiker für Bauschadstoffe des FACH.

Was muss der Diagnosebericht enthalten?

Der Bericht muss alle schadstoffhaltigen Materialien lokalisieren, ihren Erhaltungszustand präzisieren und den Dringlichkeitsgrad (1, 2 oder 3) bewerten.

Er formuliert Empfehlungen, die an die geplanten Arbeiten angepasst sind.

In einigen Kantonen, wie Waadt, ist der Bericht Voraussetzung für die Baubewilligung. Die Direktion für Liegenschaften und Kulturgüter (DGIP) prüft dessen Qualität.

Die Diagnose muss dem ASCA-Leistungskatalog und der kantonalen Richtlinie entsprechen.

Verfahren für Diagnose und Sanierung

  1. Auswahl eines zertifizierten FACH-DiagnostikersKantonale Liste prüfen (Waadt, Freiburg, Genf)
  2. Durchführung der Diagnose vor OrtLaboranalyse zur Bestätigung erforderlich
  3. Validierung durch kantonale Behörde (z. B. Waadt)Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung
  4. Umsetzung der Sanierungsmassnahmen falls nötigDurch anerkanntes Unternehmen gemäss Dringlichkeit

Was tun, wenn Asbest entdeckt wird?

Wenn die Diagnose einen Dringlichkeitsgrad 1 (gefährlich für die Bewohnenden) ergibt, muss die Sanierung unverzüglich durch ein spezialisiertes Unternehmen durchgeführt werden.

Bei den Dringlichkeitsgraden 2 und 3 sind die Materialien im normalen Gebrauch nicht gefährlich, müssen aber periodisch neu bewertet werden.

Arbeiten, die eine grosse Menge Fasern freisetzen, müssen einem anerkannten Unternehmen anvertraut werden. Bestimmte kleinere Arbeiten können von Handwerkern ausgeführt werden, die gemäss den SUVA-Richtlinien ausgebildet sind.

Es gibt keine Subventionen für die Diagnose oder die Asbestsanierung.

Wichtige Schritte nach einer Asbestdiagnose

  • Dringlichkeitsgrad 1 – GefährlichSofortige Sanierung durch spezialisiertes Unternehmen
  • Dringlichkeitsgrad 2 oder 3 – Im normalen Gebrauch ungefährlichPeriodische Neubewertung empfohlen
  • Arbeiten, die Fasern freisetzenAnerkanntem Unternehmen anvertrauen
  • Kleinere ArbeitenMöglich mit SUVA-ausgebildeten Handwerkern

Welche Risiken bei Nichteinhaltung?

Die Nichteinhaltung setzt den Eigentümer einer Busse von maximal 20'000 CHF, der Einstellung der Baustelle und der Inanspruchnahme seiner zivilrechtlichen Haftung aus.

Auch der Architekt und der Unternehmer können haftbar gemacht werden.

Die Rückverfolgbarkeit von baustellenbedingten Abfällen, die Schadstoffe enthalten, ist gemäss OLED obligatorisch.

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) kann ebenfalls herangezogen werden, um gefährliche Emissionen zu stoppen.

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